Coronavirus – Worauf müssen Betriebsräte und Arbeitnehmer*innen achten? BGHP-Rechtsanwältin beantwortet wichtige Fragen im BGHP-Betriebsrats-Update: Info für Arbeitnehmer*innenrechte (2/2020)

Können Arbeitnehmer*innen wegen des erhöhten Infektionsrisikos zuhause bleiben? Was gilt bei der Anordnung von (Schutz-) Maßnahmen, bei Homeoffice, wenn Arbeitgeber*innen Überstunden anordnen wollen? Kann es zur Anordnung von Kurzarbeit kommen? Was gilt, wenn der Arbeitgeber den Betrieb schließt? Was gilt, wenn ein*e Arbeitnehmer*in selbst an COVID-19 erkrankt? Gilt die Lohnfortzahlung auch bei einer offiziell angeordneten Quarantäne? Welche Rechte haben Arbeitnehmer*innen, deren Kinder nicht zur Kita können? Was gilt, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr fahren?

BGHP-Rechtsanwältin beantwortet diese wichtigen Fragen im

BGHP-Betriebsrats-Update: Info für Arbeitnehmer*innenrechte (2/2020).

BGHP-Rechtsanwalt Thomas Berger als geladener Sachverständiger im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales

Schwierige Konkretisierung des Mobbingbegriffes

BGHP-Rechtsanwalt Thomas Berger erläutert am 27. Januar 2020 als geladener Sachverständiger im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales, warum ein Gesetz gegen Mobbing notwendig ist und zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung flankierende Änderungen im Betriebsverfassungsrecht und Ergänzungen im Arbeitsschutzgesetz erforderlich sind. Die Einzelheiten können Sie seiner schriftlichen Stellungnahme zu den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (19/6128) und der Fraktion DIE LINKE (19/16480) entnehmen. Sie finden Sie neben weiteren Stellungnahmen anderer Einzelsachverständiger und Stellungnahmen der Verbänden hier.

Die vollständige mündliche Anhörung können Sie sich auf der Seite des Bundestags als Video ansehen.



Schwierige Konkretisierung des Mobbingbegriffs

Beschäftigte sollten besser vor Mobbing durch Kollegen oder Vorgesetzte geschützt werden. Diese Ansicht vertrat eine knappe Mehrheit der geladenen Sachverständigen am Montag, 27. Januar 2020 in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Matthias W. Birkwald (Die Linke). Gegenstand der Anhörung waren zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/16480) unter anderem, das Arbeitsschutzgesetz entsprechend zu ergänzen und Mobbing als eigenen Rechtsbegriff zu definieren. Die Grünen verlangen in ihrem Antrag (19/6128) von der Bundesregierung, ein Gesetz zum Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz zu erarbeiten und darin Mobbing als  Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu definieren.

„Es gibt keine Lücke“

Gegen diese Initiativen argumentierte unter anderem der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Gregor Thüsing,indem er darauf verwies, dass jede Konkretisierung des Mobbingbegriffs zugleich eine Begrenzung bedeuten würde. Das sei aber angesichts der Bandbreite der Fälle, um die es jeweils gehe, schwierig, so Thüsing.

Dieser Auffassung schlossen sich auch Roland Wolf für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Alexander Bissels an. „Es gibt keine Lücke, denn es  wird etwas gefordert, was es derzeit im Arbeitsrecht schon gibt“, sagte Bissels.

„Gesetz zum Schutz vor Mobbing ist richtig“

Für  gesetzliche Konkretisierungen sprach sich dagegen der Deutsche Gewerkschaftsbund aus. Deren Vertreterin Micha Klapp sagte: „Ein Gesetz zum Schutz vor Mobbing ist grundsätzlich richtig. Der Erfolg hängt jedoch von der konkreten Ausgestaltung ab.“ Denn derzeit sei die Ausübung der Rechte, die es zweifellos gebe, ein großes Problem. Das müsste sich mit einem neuen Gesetz ändern, betonte Klapp.

Thomas Berger, ebenfalls Arbeitsrechtler, führte aus, dass das Arbeitsschutzgesetz eigentlich genüge und eine gute Grundlage zum Schutz vor Mobbing biete. Das Problem sei jedoch, dass es Firmen gebe, die sich systematisch nicht daran halten wollten. „Deshalb braucht es eine Konkretisierung“, sagte Berger.

„Problem der schwierigen Beweislage“

Dr. Dieter Zapf, Professor für Arbeits- und Organisationspsychologie, begrüßte in seiner Stellungnahme zwar die Etablierung eines Mobbingbegriffs in der Rechtsprechung. Dies sei jedoch nicht unproblematisch, da das Problem der meisten Gerichtsverfahren die schwierige Beweislage sei. Das würde sich durch einen solchen Begriff nicht grundlegend ändern, so Zapf. Er empfahl, Mobbing als eigenen Abschnitt in das Arbeitsschutzgesetz mit aufzunehmen.

Dr. Peter Wickler, ehemaliger Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Thüringen, kritisierte, die von der Justiz derzeit angewendeten Mobbingschutzkonzeptionen glichen einem Flickenteppich und hätten zu einer Zersplitterung der Rechtsschutzlage geführt. Allein deshalb müsse der Gesetzgeber eine allgemeingültige Kodifizierung des Mobbingschutzes anstreben, betonte er.

Antrag der Linken

Ein Antrag der Linken (19/16480) zielt darauf ab, Betroffene besser vor Mobbing im Arbeitsleben zu schützen. Federführend wird die Vorlage im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten. Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Arbeitsschutzgesetz im Hinblick auf Prävention zur Vermeidung von Mobbing und Bossing zu ergänzen. Dabei solle der Begriff der Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation WHO ausdrücklich übernommen werde, wonach Gesundheit ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen, und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen ist.

Schutzmaßnahmen der Arbeitgeber müssten sich auf alle Aspekte beziehen, die die Arbeit betreffen, insbesondere den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten. Aufgenommen werden solle auch, dass die Arbeit an den individuellen Menschen angepasst werden muss und dass psychosozialer Stress zu verringern und zu vermeiden ist. Aufgehoben werden müsse die Privilegierung von Arbeitgebern im Hinblick auf die Begrenzung des Bußgeldrahmens. Mobbing müsse als Rechtsbegriff definiert werden. Betroffenen müssten einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erhalten.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, ein Gesetz zum Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz zu erarbeiten. Darin solle Mobbing als Rechtsbegriff als eine Form der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts definiert werden. Außerdem sollen die Schutzrechte von Betroffenen im Arbeitszeitgesetz konkretisiert werden.

So solle dort die Verantwortung der Arbeitgeber, die Beschäftigten vor Mobbing zu schützen, ausdrücklich aufgenommen werden. Die Grünen fordern außerdem, dass die Arbeits- und Verwaltungsgerichte mit einem solchen Gesetz eine Rechtsgrundlage analog zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz erhalten. (che/27.01.2020)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
  • N.N. 
  • N.N. 
  • Prof. Dr. Gregor Thüsing, Bonn
  • Prof. Dr. Dieter Zapf, Frankfurt
  • Dr. Alexander Bissels, Köln
  • Dr. Peter Wickler, Erfurt
  • Thomas Berger, Berlin

Magazin Wirtschaftswoche zählt BGHP Rechtsanwält*innen zu den TOP Kanzleien Erbrecht

Das Magazin Wirtschaftswoche hat für ihre Ausgabe vom 29.11.2019 besonders empfehlenswerte Kanzleien für den Bereich Erbrecht ermitteln lassen und die Kanzlei BGHP — Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwältinnen als eine von ca. 20 Kanzleien bundesweit ausgezeichnet.

„Focus Liste“ nennt RA Sebastian Höhmann erneut einen der Top Erbrechtsanwälte Deutschlands

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„Focus Spezial Anwälte 2019“ nennt Rechtsanwalt Sebastian Höhmann als einen der „Top-Anwälten im Fachbereich Erbrecht“ in Berlin. Focus lässt diese durch eine Befragung von Fachwanwälten über empfehlenswerte Kollegen und Kolleginnen (außerhalb der eigenen Kanzlei) durch das Marktforschungsunternehmen Statista ermitteln. Seit 2014 gehörte Rechtsanwalt Höhmann zu den von Foucs jährlich empfohlenen Spezialist*innen.

Rechtsanwalt Sebastian Höhmann erneut auf der „Focus Liste“ der Top Erbrechtsanwälte Deutschlands

Fachanwalt für Erbrecht Sebastian Höhmann zum fünften Mal in Folge empfohlen

In der Ausgabe „Focus Spezial Anwälte 2018“ nennt das Nachrichtenmagazin Focus Rechtsanwalt Sebastian Höhmann auch in 2018 wieder als einen von acht „Top-Anwälten im Fachbereich Erbrecht“ in Berlin. Die Auswahl erfolgt auf Basis einer im Auftrag von Focus durchgeführten Befragung von Fachwanwälten über empfehlenswerte Kollegen und Kolleginnen (außerhalb der eigenen Kanzlei), die durch das Marktforschungsunternehmen Statista durchgeführt. Auch schon 2014, 2015, 2016 und 2017 gehörte Rechtsanwalt Höhmann zu den von Foucs empfohlenen Spezialisten.

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Ab 01.07.2018 sind wir für Sie telefonisch von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.

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Rechtsanwalt Sebastian Höhmann erneut auf der „Focus Liste“ der Top Erbrechtsanwälte Deutschlands

Fachanwalt für Erbrecht Sebastian Höhmann zum vierten Mal in Folge empfohlen

In der Ausgabe „Focus Spezial Anwälte 2017“ nennt das Nachrichtenmagazin Focus Rechtsanwalt Sebastian Höhmann auch in 2017 wieder als einen von acht „Top-Anwälten im Fachbereich Erbrecht“ in Berlin. Die Auswahl erfolgt auf Basis einer im Auftrag von Focus durchgeführten Befragung von Fachwanwälten über empfehlenswerte Kollegen und Kolleginnen (außerhalb der eigenen Kanzlei), die durch das Marktforschungsunternehmen Statista durchgeführt. Auch schon 2014, 2015 und 2016 gehörte Rechtsanwalt Höhmann zu den von Foucs empfohlenen Spezialisten.

BGHP-Rechtsanwalt zur Anhörung im Bundestag – Experten begrüßen rückwirkende Anordnung allgemeinverbindlicher Tarifverträge

Sehen Sie hier den Beitrag von Rechtsanwalt Rüdesheim zur Anhörung im Bundestag am 19. Juni 2017.

Lesen Sie  hier den Artikel dazu.

Rechtsanwältin Karin Burth zur Anhörung im Bundestag – Flexiblere Sonntag-Be­triebszeiten in Bäckereien im Ausschuss erörtert

Sehen Sie hier den Beitrag von Frau Rechtsanwältin Karin Burth zur Anhörung im Bundestag am 29. Mai 2017.

Lesen Sie  hier den Artikel dazu

Interview mit Rechtsanwalt Sebastian Höhmann in der Reportage „Der Pflege Check“, ZDF, 08.03.2016, 20:15 Uhr

Thema Erbschleicherei

Am 08.03.2016 strahlt das ZDF in der Reportagereihe am Dienstag abend, 20:15 einen Beitrag zum Thema „Der Pflege Check“ aus. Thema ist unter anderem das Thema Erbschleicherei zu dem Rechtsanwalt Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht, interviewt wird.

Der Pflege-Check

Wie leben wir im Alter? Film von Florian Hartung, Yousif al-Chalabi und Angela Giese

Die Deutschen werden immer älter, und damit steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Doch wer soll die Pflege übernehmen, und wie findet man eine bezahlbare und gute Lösung?

In Würde alt werden, das wünscht sich jeder, doch klappt das im Familienkreis wirklich besser als im Heim? Ist der Lebensabend in Thailand eine Alternative? „ZDFzeit“ zeigt, dass bezahlbare Pflege auch in Deutschland nicht zu Lasten der Lebensqualität gehen muss.

Deutschland kommt in die Jahre. Wir werden immer älter und die Älteren immer mehr. Darunter viele, die an den Übeln des Älterwerdens leiden: an Einsamkeit, Langeweile und Hilflosigkeit. Mehr als 2,6 Millionen Menschen brauchen nicht nur Aufmerksamkeit und Zuwendung, sondern auch medizinische Pflege. Nur: Wer soll die Pflege leisten, und wer kann eine würdige Betreuung bezahlen?

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Viele Senioren wollen lieber zuhause betreut werden, auch die Angehörigen wollen sie oft in ihrer Nähe behalten. Doch sind pflegebedürftige Patienten zu Hause wirklich besser aufgehoben? Heute wird die deutliche Mehrheit der Alten zu Hause betreut, nur ein Drittel lebt in Pflegeeinrichtungen. Doch ist professionelle Pflege zuhause überhaupt zu leisten, und wer kontrolliert die Qualität? 

Die Kosten für ambulante Dienste und Pflegeheime sind sehr unterschiedlich, liegen oft mehrere tausend Euro auseinander. Vielen alten Menschen und ihren Familien bereiten solche Summen Angst und Kopfzerbrechen. Können wir uns das Altwerden überhaupt noch leisten? Müssen Kinder und Enkel ihre ganze Lebensplanung über den Haufen werfen? Und falls nicht, wer springt dann ein?

Jahrhundertelang gehörte das Erbe zum festen Teil der eigenen Alterssicherung. Doch was ist, wenn vom Erbe nichts übrig bleibt? Wenn Oma oder Opa leichtfertig ihr Testament ändern und die nette Pflegekraft begünstigen? Gefährden Erbschleicher den Lebensabend und den Familienfrieden?

Viele Ältere und ihre Angehörigen suchen nach alternativen Wegen, um sich die Pflege im Alter leisten zu können. Sie beschäftigen privat Niedriglöhner aus Osteuropa oder planen den Lebensabend in einer „Seniorenresidenz“ in Thailand. Ist das fair und auf Dauer tragbar? Die Dokumentation spricht mit Anbietern solcher Dienste und Menschen, die sie nutzen. Zahlt sich Billig-Pflege aus?

Wenn sich Deutschlands Altersstruktur nicht grundlegend wandelt, muss jeder jüngere Bundesbürger für immer mehr ältere bezahlen. So lautet der jetzige Generationenvertrag. Schon heute ist der Notstand in vielen Einrichtungen Alltag, die Zukunft düster. „ZDFzeit“ zeigt aber auch, dass bezahlbare Pflege nicht zu Lasten der Qualität gehen muss. In Würde alt werden, das wünscht sich jeder. Ein Patentrezept dafür gibt es nicht, aber viele unterschiedliche Wege zum Ziel.