Frau Rechtsanwältin Stefanie Kirschner, Frau Rechtsanwältin Sirkka Schrader und Herr Rechtsanwalt Priyanthan Thilagaratnam sind umgezogen.



Büro am 20.08.2021 auf Grund einer internen Veranstaltung geschlossen

Aufgrund einer internen Veranstaltung ist unser Büro am Freitag, den 20.08.2021 geschlossen.

Büro am 02.07.2021 bereits um 17 Uhr geschlossen

Aufgrund einer internen Veranstaltung ist unser Büro am Freitag, den 02.07.2021 bereits ab 17 Uhr geschlossen.

Zeitschrift Capital ermittelt BGHP als eine der besten Kanzleien im Erbrecht in Deutschland

Das Magazin Capital empfiehlt deutschlandweit 65 Kanzleien

Für ihre Ausgabe 06/2021 ließ die Zeitschrift Capital die „besten Erbrechtskanzleien“ ermitteln und zählt hierzu das Erbrechtsteam von BGHP – Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB. „Natürlich sind Bestenlisten mit Vorsicht zu genießen“ kommmentiert der Fachanwalt für Erbrecht Sebastian Höhmann von BGHP „aber eine schöne Bestätigung unseres Rufes in der „Erbrechtscommunity“ und Ansporn für unseren fachlich kompetenten Einsatz für unsere Mandanten ist die Auszeichnung natürlich schon.“ 

Büro am 08.03.2021 geschlossen – Internationaler Frauentag – gesetzlicher Feiertag in Berlin

Aufgrund des internationalen Frauentags als gesetzlichem Feiertag in Berlin bleibt unser Büro am 08.03.2021 geschlossen.

Rassismus ist nicht „Meinungsvielfalt“! – Brief des BGHP-Teams an den Beck-Verlag zum Kommentar von Herrn Rüdiger Zuck im aktuellen Heft der NZA (3/2021, S. 166-169)

Der Beck-Verlag hat im aktuellen Heft der NZA (3/2021, S. 166-169) einen Kommentar von Herrn Rüdiger Zuck mit nicht hinnehmbaren rassistischen Äußerungen veröffentlicht, hierzu unser Brief vom BGHP – Team an den Beck-Verlag. Wir fordern eine transparente Aufklärung, warum ein solcher Artikel veröffentlicht werden konnte, und eine Stellungnahme des Verlags, wie zukünftig dafür Sorge getragen wird, dass Rassismus in ihren Publikationen keinen Raum mehr bekommt. Darüber hinaus fordern wir eine Auseinandersetzung mit Rassismus in der Fachkultur der deutschen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis. Wir fordern alle Kolleginnen und Kollegen auf,  sich an dieser Diskussion zu beteiligen und gegen rassistische und alle anderen Formen von Diskriminierung Stellung zu beziehen.

BGHP-Anwalt in den Beirat Beschäftigtendatenschutz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berufen

Expertengremium soll konkrete Empfehlungen für mehr Datenschutz für Beschäftigte erarbeiten.

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hatte auch einen BGHP-Datenschutzexperten und Fachanwalt für Arbeitsrecht in den interdisziplinären Beirat zum Beschäftigtendatenschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufen. Das aus 14 Expert*innen bestehende Gremium unter Vorsitz von Prof. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a. D., wird in den kommenden Monaten Empfehlungen hinsichtlich der Notwendigkeit eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz erarbeiten. Das Gremium wird unter anderem beraten, ob und wie die Bundesregierung eine Öffnungsklausel in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung nutzen sollte, um mit konkreten Regelungen den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland transparenter und sicherer zu machen.Dem Beirat, der von der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft im BMAS koordiniert und begleitet wird, gehören neben Jurist*innen, auch Expertinnen und Experten aus den Bereichen Technologie, Ethik und Arbeitspsychologie sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an (die Mitglieder des Beirats sind im beiliegenden Faktenblatt „Beirat Beschäftigtendatenschutz“ aufgeführt).

Grundlage für die Arbeit des Gremiums bilden umfassende Anhörungen von Verbänden und Gewerkschaften sowie Unternehmen, Datenschutzbeauftragten, Betriebsräten und Beschäftigten, die konkrete Handlungsbedarfe aus ihrer Perspektive formulieren.

Mit dem Beirat zum Beschäftigtendatenschutz setzt das BMAS den im Koalitionsvertrag verankerten Prüfauftrag zur Einführung eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz um. Die Einrichtung des Beirats schließt an die Arbeit der von der Bundesregierung eingesetzten Datenethikkommission an, die im Herbst 2019 ihr Gutachten vorgelegt hat. Darin empfahl sie der Bundesregierung, gemeinsam mit den Sozialpartnern gesetzliche Konkretisierungen des Beschäftigtendatenschutzes zu entwickeln.

BGHP-Rechtsanwält*innen beraten und vertreten bundesweit Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsräte und Personalräte auch im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes. Sie setzen sich für eine Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes ein, der für Rechtssicherheit aller betrieblichen Akteure sorgt und die Interessen von Beschäftigten und ihren Vertretungen stärkt.

Rechtsanwalt Höhmann auf der „Focus Liste“ der Top Erbrechtsanwält*innen Deutschlands

Fachanwalt für Erbrecht Sebastian Höhmann zum siebten Mal in Folge empfohlen

Erneut wird Rechtsanwalt Sebastian Höhmann als einer der „Top-Anwälte im Fachbereich Erbrecht“ in Berlin von der Zeitschrift Focus in der aktuellen Ausgabe der Focus Anwaltsliste genannt. Focus lässt diese durch eine Befragung von Fachwanwälten über empfehlenswerte Kollegen und Kolleginnen (außerhalb der eigenen Kanzlei) jährlich erstellen. Seit 2014 gehörte Rechtsanwalt Höhmann stets zu den von Foucs empfohlenen Spezialist*innen. RA Höhmann:Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung des Kollegen Sebastian Höhmann, die auch eine Auszeichnung des gesamten Erbrechtsteams ist, seiner Anwaltskolleginnen und der Mitarbeiterinnen im Sekretariat.

Zeitschrift Capital ermittelt BGHP als eine der besten Kanzleien im Erbrecht in Deutschland

Das Magazin Capital empfiehlt deutschlandweit 55 Kanzleien

Für ihre Ausgabe 06/2020 ließ die Zeitschrift Capital die „besten Erbrechtskanzleien“ ermitteln und zählt hierzu – wie zuvor schon die Wirtschaftswoche – das Erbrechtsteam von BGHP Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB. „Natürlich sind Bestenlisten mit Vorsicht zu genießen“ kommmentiert der Fachanwalt für Erbrecht Sebastian Höhmann von BGHP „aber eine schöne Bestätigung unseres Rufes in der „Erbrechtscommunity“und Ansporn für unseren fachlich kompetenten Einsatz für unsere Mandanten ist die Auszeichnung natürlich schon.“