„Sind Betriebsvereinbarungen der Königsweg für den Beschäftigtendatenschutz?“ – diese Frage beantwortet BGHP-Anwalt Thomas Berger in der Sonderausgabe der Zeitschrift AiB Arbeitsrecht im Betrieb, Ausgabe August 2022
Nach wie vor bestehen gesetzliche Lücken beim Schutz von Beschäftigtendaten. Auch wenn ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vom Gesetzgeber beschlossen wird, bleiben Betriebsvereinbarungen sinnvoll und notwendig, weil nur diese bereichsspezifisch und konkret den Datenschutz in den Betrieben regeln können
Den Artikel von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Berger können Sie → hier lesen (auch veröffentlicht unter www.betriebsratsberater-berlin.de).
15.09.2022 BGHP-Team