Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Lunow und Rechtsreferendarin Marie Bruns veröffentlichen einen Beitrag zum Thema: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Internet und telefonische Krankschreibung auf www.betriebsratsberater-berlin.de.
Arbeitnehmer*innen, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können seit dem 4. August 2022 wieder telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat angesichts steigender Infektionszahlen die Corona-Sonderregelung wieder aktiviert.
Wie läuft eine solche telefonische Krankmeldung ab? Wie bekommt man eine „Online-AU“? Sind „Online-AUs“ ebenfalls unproblematisch?
Diese und weitere wichtige Fragen beantworten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Lunow und Rechtsreferendarin Marie Bruns im BGHP Betriebsrats-Update: Info für Arbeitnehmer*innenrechte (7/2022) – (veröffentlicht unter www.betriebsratsberater-berlin.de).
29.08.2022 BGHP-Team