Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Berger hielt einen Vortrag für Betriebsräte zum Thema: „Compliance – Der Betriebsrat bestimmt mit.“ Das Netzwerk Forschung & Entwicklung der IG-Metall hatte ihn hierzu nach Frankfurt am Main eingeladen.

Das Netzwerk schrieb in seiner These zu Compliance:

„Insbesondere in den letzten Jahren gab es in der Industrie Skandale, die den Widerspruch zwischen ethischem Handeln und maximalem
Profitstreben aufgezeigt haben: So zum Beispiel bei Manipulationen, Kartellen und illegalen Absprachen. Ein solches Fehlverhalten, das von
Managern und Unternehmensführungen angeleitet wurde, schadet nicht nur der Allgemeinheit, sondern auch dem Unternehmen; es bedroht
wirtschaftlichen Erfolg und Arbeitsplätze. Wir sprechen uns deshalb für den Schutz von »Whistleblowern« aus, die kriminelle Vorgänge aus ihren
Betrieben öffentlich machen.“

Quelle:
„10 Thesen für Innovationen und Gute Arbeit in Forschung & Entwicklung“,
Netzwerk Forschung & Entwicklung der IG Metall,
V. i. S. d. P.: Jörg Hoffmann, IG Metall-Vorstand – Ressort Zukunft der Arbeit, Frankfurt am Main

Ausgehend von dieser These beleuchtete Rechtsanwalt Berger das Thema insbesondere aus mitbestimmungsrechtlicher Sicht. Betriebsräte können durch Ausübung von Mitbestimmung eine wichtige Rolle zur Prävention und Aufklärung von Compliance-Verstößen übernehmen und gleichzeitig Schutzrechte für die Beschäftigen etablieren.


Das Fazit des Vortrages sei vorangestellt:

„Betriebsräte und Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite sollten ihre Rechte bei der Einrichtung eines Compliance-Systems gebrauchen, um
eine einseitig am Arbeitgeberinteresse ausgerichtetes C-Systems zu verhindern.

Sie sollten ihre Erfahrungen und Kompetenzen einbringen und ein C-System errichten, was zumindest auch den Arbeitnehmern und anderen
Stakeholdern nutzt.

Betriebsräte haben weitgehende Durchsetzungsmöglichkeiten:

1. C-System strotzt voller Mitbestimmungsrechte, wenn auch nicht in jeder Einzelregelung
2. Eine wirksame Umsetzung bedarf einer Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage
3. Die seriösen Kanzleien/Berater auf Arbeitgeberseite machen klar, dass C-Systeme nur mit Akzeptanz der Belegschaft funktionieren
4. Bei ungenügenden C-System haften die Vorstände/Geschäftsführer/C-Officer“

Den Vortrag „Compliance – Der Betriebsrat bestimmt mit“ können Sie → hier lesen und darüber hinaus selbstverständlich Rechtsanwalt Berger zu einer Veranstaltung nach §§ 37 Abs. 6 BetrVG einladen, damit er Ihnen unmittelbar die Inhalte erläutern und mit Ihnen über die Schlussfolgerungen diskutieren kann. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte hier: +49 (0)30/440330-26 | berger(at)bghp.de


29.06.2022 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Berger

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Nawrot zum Thema: „Hitze am Arbeitsplatz“ – Rechtslage, Rechte des Betriebsrates und Empfehlungen für die Praxis

Die Sommer werden länger und heißer und damit auch die Hitze am Arbeitsplatz mit teilweise erheblichen Belastungen für die Arbeitnehmer*innen. Gleichwohl sind Arbeitnehmer*innen auch hier nicht ohne gesetzlichen Mindestschutz. Zudem können Betriebsräte spürbare Abmilderungen und Verbesserungen beim Schutz vor Hitze bewirken. Rechtsanwalt Uwe Nawrot zeigt in seinem Vortrag, welche Rechte und Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte bestehen. → Download Präsentation

Betriebsräte mit entsprechendem Bedarf können Herrn Rechtsanwalt Uwe Nawrot gern auch als Referenten für Betriebsratsseminare und juristischen Sachverständigen für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen buchen.

BGHP-Rechtsanwält*innen beraten und vertreten bundesweit Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsräte und Personalräte auch im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

24.06.2022 Kanzlei BGHP

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Lunow veröffentlicht einen Beitrag zum Thema: „Steine statt Brot – Arbeitnehmer verliert Kündigungsschutzprozess wegen fehlerhafter Beratung durch den Betriebsrat“ auf www.betriebsratsberater-berlin.de.

In unserem BGHP-Betriebsrats-Update Nr. 3/2022 berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Lunow über einen Kündigungsschutzprozess vor dem LAG Hamm, welchen der gekündigte Arbeitnehmer wegen fehlerhafter Beratung durch den Betriebsrat verloren hat.

Dieser Fall soll aufzeigen, wie wichtig die Wahrung von Fristen ist. Im Zweifelsfall sollten Betriebsräte sich anwaltlichen Rat einholen.

BGHP Betriebsrats-Update: Info für Arbeitnehmer*innenrechte (3/2022) – (veröffentlicht unter www.betriebsratsberater-berlin.de)

20.06.2022 BGHP-Team