Rechtsanwalt Sebastian Höhmann erneut auf der „Focus Liste“ der Top Erbrechtsanwälte Deutschlands

Fachanwalt für Erbrecht Sebastian Höhmann zum vierten Mal in Folge empfohlen

In der Ausgabe „Focus Spezial Anwälte 2017“ nennt das Nachrichtenmagazin Focus Rechtsanwalt Sebastian Höhmann auch in 2017 wieder als einen von acht „Top-Anwälten im Fachbereich Erbrecht“ in Berlin. Die Auswahl erfolgt auf Basis einer im Auftrag von Focus durchgeführten Befragung von Fachwanwälten über empfehlenswerte Kollegen und Kolleginnen (außerhalb der eigenen Kanzlei), die durch das Marktforschungsunternehmen Statista durchgeführt. Auch schon 2014, 2015 und 2016 gehörte Rechtsanwalt Höhmann zu den von Foucs empfohlenen Spezialisten.

BGHP-Rechtsanwalt zur Anhörung im Bundestag – Experten begrüßen rückwirkende Anordnung allgemeinverbindlicher Tarifverträge

Sehen Sie hier den Beitrag von Rechtsanwalt Rüdesheim zur Anhörung im Bundestag am 19. Juni 2017.

Lesen Sie  hier den Artikel dazu.

Rechtsanwältin Karin Burth zur Anhörung im Bundestag – Flexiblere Sonntag-Be­triebszeiten in Bäckereien im Ausschuss erörtert

Sehen Sie hier den Beitrag von Frau Rechtsanwältin Karin Burth zur Anhörung im Bundestag am 29. Mai 2017.

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Interview mit Rechtsanwalt Sebastian Höhmann in der Reportage „Der Pflege Check“, ZDF, 08.03.2016, 20:15 Uhr

Thema Erbschleicherei

Am 08.03.2016 strahlt das ZDF in der Reportagereihe am Dienstag abend, 20:15 einen Beitrag zum Thema „Der Pflege Check“ aus. Thema ist unter anderem das Thema Erbschleicherei zu dem Rechtsanwalt Sebastian Höhmann, Fachanwalt für Erbrecht, interviewt wird.

Der Pflege-Check

Wie leben wir im Alter? Film von Florian Hartung, Yousif al-Chalabi und Angela Giese

Die Deutschen werden immer älter, und damit steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Doch wer soll die Pflege übernehmen, und wie findet man eine bezahlbare und gute Lösung?

In Würde alt werden, das wünscht sich jeder, doch klappt das im Familienkreis wirklich besser als im Heim? Ist der Lebensabend in Thailand eine Alternative? „ZDFzeit“ zeigt, dass bezahlbare Pflege auch in Deutschland nicht zu Lasten der Lebensqualität gehen muss.

Deutschland kommt in die Jahre. Wir werden immer älter und die Älteren immer mehr. Darunter viele, die an den Übeln des Älterwerdens leiden: an Einsamkeit, Langeweile und Hilflosigkeit. Mehr als 2,6 Millionen Menschen brauchen nicht nur Aufmerksamkeit und Zuwendung, sondern auch medizinische Pflege. Nur: Wer soll die Pflege leisten, und wer kann eine würdige Betreuung bezahlen?

Die Ex-MTV-Moderatorin und Schauspielerin Sophie Rosentreter hat selbst über mehrere Jahre ihre Großmutter gepflegt und setzt sich seitdem auch öffentlich mit viel Herzblut für Pflegebedürftige ein. Gemeinsam mit ihr stellen wir Fragen – und suchen nach Lösungen. Für eine der drängendsten Herausforderungen unserer Gesellschaft. 2050 wird die Zahl auf das Doppelte gestiegen sein. Schon heute fehlt es laut Studien an rund 30 000 Fachkräften. Lässt sich der Pflegekollaps noch vermeiden?

Viele Senioren wollen lieber zuhause betreut werden, auch die Angehörigen wollen sie oft in ihrer Nähe behalten. Doch sind pflegebedürftige Patienten zu Hause wirklich besser aufgehoben? Heute wird die deutliche Mehrheit der Alten zu Hause betreut, nur ein Drittel lebt in Pflegeeinrichtungen. Doch ist professionelle Pflege zuhause überhaupt zu leisten, und wer kontrolliert die Qualität? 

Die Kosten für ambulante Dienste und Pflegeheime sind sehr unterschiedlich, liegen oft mehrere tausend Euro auseinander. Vielen alten Menschen und ihren Familien bereiten solche Summen Angst und Kopfzerbrechen. Können wir uns das Altwerden überhaupt noch leisten? Müssen Kinder und Enkel ihre ganze Lebensplanung über den Haufen werfen? Und falls nicht, wer springt dann ein?

Jahrhundertelang gehörte das Erbe zum festen Teil der eigenen Alterssicherung. Doch was ist, wenn vom Erbe nichts übrig bleibt? Wenn Oma oder Opa leichtfertig ihr Testament ändern und die nette Pflegekraft begünstigen? Gefährden Erbschleicher den Lebensabend und den Familienfrieden?

Viele Ältere und ihre Angehörigen suchen nach alternativen Wegen, um sich die Pflege im Alter leisten zu können. Sie beschäftigen privat Niedriglöhner aus Osteuropa oder planen den Lebensabend in einer „Seniorenresidenz“ in Thailand. Ist das fair und auf Dauer tragbar? Die Dokumentation spricht mit Anbietern solcher Dienste und Menschen, die sie nutzen. Zahlt sich Billig-Pflege aus?

Wenn sich Deutschlands Altersstruktur nicht grundlegend wandelt, muss jeder jüngere Bundesbürger für immer mehr ältere bezahlen. So lautet der jetzige Generationenvertrag. Schon heute ist der Notstand in vielen Einrichtungen Alltag, die Zukunft düster. „ZDFzeit“ zeigt aber auch, dass bezahlbare Pflege nicht zu Lasten der Qualität gehen muss. In Würde alt werden, das wünscht sich jeder. Ein Patentrezept dafür gibt es nicht, aber viele unterschiedliche Wege zum Ziel.

Ja zum Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG)

RA Thomas Berger befürwortet als Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG)

Seit zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 21.09.2016 steht der Bestand der Sozialkassen des Baugewerbes in Frage. Die zahlreichen Leistungen der Kassen bei der Urlaubsgewährung, der Altersversorgung und der Finanzierung der Ausbildung sollen nun durch das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG) abgesichert werden.

Was ist die SOKA Bau?
Die SOKA Bau ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifpartner IG BAU und der Arbeitgeberverbände des Baugewerbes. Schon kurz nach 1945 verständigten sich die zuständigen Tarifparteien auf ihre gemeinsame Einrichtung, die für typische Probleme der Bauwirtschaft, wie kurze Beschäftigungszeiten oder regelmäßige Arbeitsausfälle in den Wintermonaten, Lösungen finden sollte. Die SOKA Bau beinhaltet seit 1949 die gemeinsame Urlaubskasse (später ULAK). 1957 kam die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) hinzu.

Ca. 700.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 35.000 Auszubildende und 370.000 Rentnerinnen und Rentner nehmen Leistungen der SOKA Bau in Anspruch. Auch die Unternehmen selbst profitieren von ihren Leistungen. Den größten Anteil stellt das Urlaubskassenverfahren der ULAK dar. Diese erstattet den Arbeitgebern die Kosten für die Zahlung von Urlaubsvergütung der Arbeitnehmer. Der Beitrag, den Arbeitgeber zur Finanzierung der SOKA Bau entrichten müssen, beträgt für gewerbliche Arbeitnehmer 20,4 % in den alten Bundesländern und 17,2 % in den neuen Bundesländern.
Bisher wurden die Tarifverträge des Baugewerbes durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stets für allgemeinverbindlich erklärt, um eine umfassende Gewährung der Leistungen in der Baubranche sicherzustellen – unabhängig von der Tarifbindung der jeweiligen Arbeitgeber.

Was hat das BAG entschieden?
Das Bundesarbeitsgericht hat mit zwei Beschlüssen im September 2016 die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus den Jahren 2008 bis 2011 und 2014 gemäß § 98 Abs. 4 ArbGG festgestellt (BAG, Beschluss vom 21.09.2016 – 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15). Gegen die Allgemeinverbindlicherklärung hatten sich vor allem nicht tarifgebundene Arbeitgeber gewendet. Die Beschlüsse haben zur Folge, dass es keine Rechtsgrundlage für die Einziehung von Beiträgen zur SOKA Bau gegenüber nicht tarifgebundenen Arbeitgebern gibt. Die Entscheidung des BAG für die Allgemeinverbindlicherklärungen der Jahre 2012 und 2013 ist für den 25.01.2017 terminiert.

Woran ist die Allgemeinverbindlicherklärung gescheitert?
Das BAG begründete die Entscheidungen damit, dass es an der notwendigen Befassung des/der jeweiligen Bundesministers/in für Arbeit und Soziales bzw. zumindest des parlamentarischen Staatssekretärs als politischem Beamten gefehlt habe. Dadurch seien die Allgemeinverbindlicherklärungen nicht ausreichend demokratisch legitimiert. Zudem habe das BMAS die Berechnungsgrundlage, ob das für die Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 TVG a.F. erforderliche 50 %-Quorum erfüllt wurde, nicht richtig ermittelt.

Welche Auswirkungen haben die BAG-Entscheidungen?
Die an den Sozialkassen beteiligten Tarifpartner fürchten nun, dass die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber die Rückerstattung ihrer Beiträge aus den Jahren 2008 bis 2014 verlangen werden und die SOKA Bau dafür wirtschaftlich nicht gerüstet ist. Bereits kurz nach dem Bekanntwerden der BAG-Entscheidungen haben die Fraktionen von SPD und CDU/CSU einen in Zusammenarbeit mit dem BMAS ausgearbeiteten Entwurf für ein Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG) ins Parlament eingebracht. Dabei wurde Rechtsanwalt Thomas Berger von BGHP als Sachverständiger für die öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 23.01.2017 benannt.

Welches Ziel verfolgt das SokaSiG?
Das SokaSiG ist darauf gerichtet, die Beitragspflicht in den Jahren 2008 bis 2014 für alle Arbeitgeber abzusichern. Dazu nimmt es die tariflichen Regelungen der betroffenen Jahre in Bezug und ordnet ihre Wirkung gesetzlich an.

Dadurch ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken, die nach Ansicht von Rechtsanwalt Berger allerdings einer genaueren Betrachtung nicht Stand halten:

Die Rückwirkung von Gesetzen auf einen in der Vergangenheit liegenden, abgeschlossenen Sachverhalt ist aufgrund von Vertrauensschutz und Rechtssicherheit grundsätzlich nicht erlaubt. In seiner Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht einige wenige Ausnahmen davon zugelassen. Ein nicht schutzwürdiges Vertrauen liegt danach vor, wenn die Betroffenen nicht auf den Fortbestand der Rechtslage vertrauen durften und mit einer Änderung rechnen mussten. Das kann angenommen werden, 

–    wenn die Rechtslage unklar und verworren und mit einer Klärung zu rechnen war, 
–    das bisherige Recht systemwidrig und unbillig war, sodass Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit 
     bestanden oder 
–    überragende Gründe des Gemeinwohls vorlagen, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen und 
     eine rückwirkende Beseitigung erfordern.

Kein Vertrauensschutz für Arbeitgeber
Das Vertrauen von nicht tarifgebundenen Arbeitgebern darauf, ihre Beiträge nicht entrichten zu müssen, ist nicht schutzwürdig. Bis zum Urteil des BAG am 21.09.2016 hatten die obersten Gerichte, das Bundesverfassungsgericht und sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, die Klagen gegen das Sozialkassenverfahren stets abgewiesen und die Wirksamkeit früherer Allgemeinverbindlicherklärungen bestätigt. Der Gesetzgeber wiederum hatte bereits durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz im Jahr 2014 die Allgemeinverbindlicherklärung reformiert und die Voraussetzungen dafür erleichtert und an die gemeinsamen Einrichtungen von Tarifparteien angepasst. Die Arbeitgeber mussten also damit rechnen, dass der Gesetzgeber notfalls rückwirkend die Sozialkassen gesetzlich absichern würde. 

Außerdem kann die Rückwirkung auch durch zwingende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden. Zahlreiche Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind auf das System der Sozialkassen angewiesen. Die Gesellschaft würde etliche Nachteile auffangen müssen, wenn das System der Urlaubskassen zusammenbräche und die Rentenansprüche vieler Arbeitnehmer im Baugewerbe könnten verloren gingen. Die Sicherung der stabilen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Situation abhängig Beschäftigter ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein „hervorragend wichtiges Gemeinschaftsgut“.

Kritik am System der SOKA Bau
Das System der SOKA Bau begegnet in der Rechtspraxis zahlreichen Einwänden. Kritisiert wird, dass der Geltungsbereich mangelhaft abgegrenzt würde und damit auch Unternehmen miteinschließt, die im Baunebengewerbe tätig sind. Zudem wurde im Jahr 2015 ein Sockelbetrag von 900,- € für Soloselbstständige eingeführt. 

Mögliche Verbesserungen lassen sich allerdings im Gesetzgebungsverfahren zum SokaSiG nicht vornehmen. Das Rückwirkungsverbot steht Regelungen im Weg, die in ein durchgeführtes Verfahren eingreifen, in das alle Beteiligten vertraut haben. Zudem hat der Gesetzgeber letztlich keine Befugnis, Regelungen zu treffen, die in Ausübung der Tarifautonomie entstanden sind. Verbesserungen am System SOKA Bau obliegen daher allein den Tarifpartnern.

Die vollständige schriftliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Thomas Berger kann auf der Seite des Ausschusses für Arbeit und Soziales nachgelesen werden. 

Benedikt Rüdesheim, LL.M., Januar 2017
Berger Groß Höhmann & Partner Rechtsanwälte
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