Bestellung zum stellvertretenden Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Erbrecht von RA Sebastian Höhmann
mit Wirkung zum 11.07.2013 bis 10.07.2017
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat auf seiner Sitzung vom 10.07.2013 gem. § 17 Abs. 1 und 19 Abs. 3 der Fachanwaltsordnung beschlossen, Herrn Rechtsanwalt Sebastian Höhmann zum stellvertretenden Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Erbrecht zu bestellen. Die Bestellung erfolgt bis zum 10.07.2017 (§ 19 Abs. 3 FAO).