BGHP – Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB
Wir stellen uns vor
Die Kanzlei BGHP – Berger Groß Höhmann Partnerschaft von Rechtsanwält*innen mbB wurde im Jahr 2002 von Thomas Berger, Dr. Johannes Groß und Sebastian Höhmann gegründet und ist seitdem stetig gewachsen.
Als Anwält*nnen stehen im Mittelpunkt unserer Tätigkeit die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten. Unser Anspruch ist es, Lösungen für ihre Probleme zu bieten und nicht lediglich abstrakte Rechtsfragen zu beantworten. Wir kämpfen für die Interessen und Rechte unserer Mandant*innen, auch wenn wir uns dabei gegen die herrschende Meinung, mächtige Interessen oder starke Gegner*innen stellen müssen. Für unsere Mandant*innen scheuen wir weder den Konflikt noch den Kompromiss.
Dabei legen wir Wert auf Individualität und den persönlichen, vertrauensvollen Kontakt mit unseren Mandant*inen. Wir sehen es als Gewinn an, dass in unserer Kanzlei eigenständige Anwält*innen-Persönlichkeiten ihre unterschiedlichen Stärken, Temperamente, Erfahrungen und Wünsche einbringen.
Bei aller Vielfalt verbindet uns, dass wir mit unserer Arbeit für einen sozialen, demokratischen Rechtsstaat eintreten, in dem Recht nicht nur das Recht des (Finanz-)Stärkeren ist. Wir übernehmen daher selbstverständlich auch Beratungs- und Prozesskostenhilfemandate in den von uns betreuten Rechtsgebieten.
Gemeinsam ist uns auch die juristische Qualifikation, die wir durch Spezialisierung erreichen und die durch Fachanwaltstitel in den von uns betreuten Rechtsgebieten ausgewiesen ist. Wir halten unser Wissen stets auf dem neuesten Stand und geben es in Fortbildungen an Mandanten, andere Rechtsanwälte und die Öffentlichkeit auf unseren Beraterseiten im Internet weiter.
Wir sind unabhängige und verschwiegene Angehörige einer freien Anwaltschaft und überzeugt, dass dies von Ihnen als unseren Mandant*innen geschätzt wird.