Mindestlohn von 12 Euro seit dem 01.10.2022
Seit dem 01.10.2022 gilt der #Mindestlohn von 12 Euro und hilft hunderttausenden Arbeitnehmer*innen in #Deutschland👍. Er ist Lohnuntergrenze. Ziel muss nun sein, höhere gute Tariflöhne zu erzielen. In Betrieben ohne Tarifbindung sind die Betriebsräte gefragt, bestehende Entgeltsysteme schnellstmöglich anzupassen.
„Eine große Mehrheit der Deutschen ist dagegen, die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro juristisch zu verhindern, wie es von Arbeitgebervertretern erwogen wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds.“
Die Erhöhung des Mindestlohns wird zudem mit vielen Rechtsfragen behaftet sein, für deren Beantwortung wir gerne zur Verfügung stehen!
05.10.2022 BGHP-Team