Unsere Mandant*innen beraten wir zu folgenden Themen:
Unsere Beratungsqualität im Erbrecht ist verschiedenen Magazinen mehrfach ausgezeichnet:
Focus Spezial Anwälte
Deutschlands beste Erbrechtskanzleien (Ausgabe 06/2020) RA Höhmann Top Anwalt Erbrecht (Ausgabe 2023, 2022, 2021 ,2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014)
Capital
Deutschlands beste Erbrechtskanzleien
(Ausgabe 06/2022)
(Ausgabe 06/2021)
(Ausgabe 06/2020)
Wirtschaftswoche
Besonders empfohlene Kanzlei Erbrecht (Ausgabe vom 29.11.2019)
Weiterführende, kostenlose Informationen zum Erbrecht und internationalen Erbrecht finden Sie unter www.erbrechtsberater-berlin.de.
Vor dem Erbfall
Erbrechtliche Beratung und Vertretung beginnt im Idealfall lange vor dem Erbfall. Wir beraten unsere Mandant*inen bei der Ausarbeitung ihres Testaments oder Erbvertrages. Bei einem einfachen Ehegattentestament („Berliner Testament“), aber auch bei der Planung von Unternehmensnachfolgen spielen dabei neben den erbrechtlichen Fragen (Wer soll erben? Bestehen Pflichtteilsansprüche und können diese beeinflusst werden? Welche lebzeitigen Zuwendungen sollen angerechnet werden) häufig auch steuerliche und ggf. gesellschaftsrechtliche Fragen eine wichtige Rolle. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte suchen wir nach Lösungen, die nicht nur Ihren Willen bestmöglich zum Ausdruck bringen, sondern auch helfen, Streit nach dem Erbfall zu vermeiden.
Eine Vielzahl der von Erblassern und Erben gefürchteten Auseinandersetzungen nach dem Erbfall resultieren aus unklaren Formulierungen oder Unkenntnis der erbrechtlichen Begriffe, die sich durch anwaltliche Beratung vermeiden lassen.
Nach dem Erbfall
Nach dem Erbfall beraten und vertreten wir unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteils- und Erbansprüchen sowie im Erbscheinsverfahren. Wir vertreten einzelne Erben gegenüber Miterben oder ganze Erbengemeinschaften im Zuge der Erbauseinandersetzung und stehen Ihnen auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Erbrecht liegt im Bereich des internationalen Erbrechts, also den Fragestellungen, die bei Beteiligung von ausländischen Staatsbürgern auftauchen oder wenn sich Vermögen im Ausland befindet. Hierzur arbeiten wir mit Partnern im Ausland aus dem NDEEX Netzwerk zusammen.
Wir vertreten Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, auch bundesweit, sofern dies unter Berücksichtigung der Kosten sinnvoll ist.
Wir helfen Ihnen bei Ihren erbrechtlichen Problemen.
Unsere Telefonzeiten sind: Mo. – Fr.: 9:00 Uhr bis 12.30 Uhr u. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Ihre Ansprechpartner im Bereich des Erbrechts und internationalen Erbrechts sind:
Rufen Sie uns unverbindlich an (+49) 030 440 330 47 oder schreiben Sie eine E-Mail. Wir informieren Sie auch gerne vorab über anfallende Kosten.
Sebastian Höhmann
Fachanwalt für Steuerrecht
zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Erb- und Erbschaftsteuerrecht
Gesellschaftsrecht
Unternehmensnachfolge
Nele Marie Kliemt
Erb- und Erbschaftsteuerrecht
Gesellschaftsrecht
Unternehmensnachfolge